AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungender Webstage Multimedia Agentur, Inhaber Andreas Bäumle

1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

2. Angebot
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag
kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der
Leistung zu Stande.

 

3. Leistungsumfang
Beschaffenheit, Umfang und Erbringungsfristen unserer Leistungen ergeben
sich aus dem Vertrag. Leistungsdaten sowie die Beschaffenheit von Mustern
sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Wir
sind zur Verarbeitung der von dem Auftraggeber gelieferten Daten (Logo,
Grafiken, Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet,
soweit diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die überlassenen
Daten werden von uns nicht inhaltlich oder rechtlich geprüft. Der
Auftraggeber ist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich. Datenträger
jeder Art wie Papier, Disketten, CD-ROMs usw. werden unser Eigentum.

 

4. Leistungsfristen
Zugesagte Leistungsfristen sind unverbindlich, solange sie nicht
schriftlich vereinbart wurden. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt
weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Auftraggebers voraus.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf
einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf der
schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einer
nicht von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist
unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Sofern die Nichteinhaltung der Lieferfrist
auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht
beruht, ist der Auftraggeber berechtigt, eine pauschalierte
Verzugsentschädigung i.H.v. 3 % für jede vollendete Woche des Verzuges,
maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Leistung zu verlangen.

 

5. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Der Auftraggeber überträgt uns alle
für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen
Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten (Logo, Grafiken, Texte,
stehende und bewegte Bilder, Töne). Der Auftraggeber versichert, die
ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten zu
besitzen und dass durch diesen Vertrag Schutzrechte Dritter nicht verletzt
werden.
Der Auftraggeber versichert ferner, dass er zur Übertragung aller Rechte
befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes erforderlich sind.
Soweit der Auftraggeber damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er,
dass von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemanden eine
noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, wonach
Verwertungsrechte und Verwertungsbefugnisse der nach diesem Vertrag zu
gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.
Unbeschadet etwaig darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte stellt der
Auftraggeber uns von allen gegen uns erhobenen Ansprüchen Dritter
einschließlich der angemessenen Kosten einer etwaig erforderlichen
Rechtsverteidigung frei. Wir verpflichten uns, den Auftraggeber
unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit Dritte uns gegenüber Ansprüche
geltend machen.

 

6. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen binnen 8 Kalendertagen
nach Zugang zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine
Beanstandung durch den Auftraggeber, gilt die von uns erbrachte Leistung
auch ohne ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers als angenommen.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme bzw. nach Ablauf der in
Absatz 1 genannten Frist.

 

7. Gewährleistung
Weist die von uns erbrachte Leistung Mängel auf, sind wir berechtigt, den
Mangel zu beheben. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber
nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages)
oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruht. Die Haftung für
schriftlich von uns zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist die Haftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Wir hafteninsbesondere nicht für
Schäden, die nicht amLeistungsgegenstand selbst entstanden sind.

 

8. Künstlersozialkasse
Die von Webstage berechneten Honorare können unter Umständen ganz
oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz
(KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe
an den Auftragnehmer Webstage als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen
in den Bereichen Konzept, Webdesign, Programmierung sowie ggf. andere Bereiche,
nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an
die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber
nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde-
und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter
www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrem Steuerberater.

 

9. Preise und Zahlungsbedingungen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten. Sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Für den Skontoabzug ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto
maßgebend. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, ist er
verpflichtet, die bis dahin von uns erbrachten Leistungen und Aufwendungen,
soweit nicht bereits durch Teilabnahme fällig geworden, pauschal mit 50 %
der Vertragssumme abzugelten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen
geringeren Schaden nachzuweisen.
Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des
Auftraggebers zu verrechnen. Sind bereits Verzugszinsen und -kosten
entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten,
dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.
Der Auftraggeber kann gegen unseren Vergütungsanspruch nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus
diesem Vertrag zu.

 

10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz auch
Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem
anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

 

Stand: Januar 2009